Wissenswertes aus der Praxis: Bauholz imprägnieren?

Die seit Anfang 2012 gültige DIN 68800 hat einen großen Schritt Richtung „umweltgerechtes Bauen mit Holz“ getan. Sie besagt im Wesentlichen, dass bauliche Holzschutzmaßnahmen gegenüber jenen mit (chemischen) Holzschutzmitteln bevorzugt werden sollen. Im Focus dieser Regelung steht natürlich der dauerhafte Erhalt der Bausubstanz (Statik etc.) über die Vermeidung von Bauschäden (u.a. durch Insekten- und Pilzbefall).

Die DIN 68800 ist zunächst einmal kein Gesetz, sondern eine technische Regel. Sie beinhaltet dementsprechend auch kein grundsätzliches Verbot von Holzschutzmitteln. In der Praxis sollte der chemische Holzschutz allerdings aus Gesundheitsgründen abgewägt werden. Dort, wo bauliche oder andere Maßnahmen wie die regelmäßige Kontrolle des Holzes ausreichen, ist nach der Norm ein chemischer Holzschutz nicht angezeigt. Ist das Holz aber nicht ausreichend geschützt und es sind dadurch Bauschäden zu befürchten, muss sogar zusätzlicher Holzschutz eingesetzt werden.

Die Entscheidung und vorherige Bewertung des Risikos (Gefahrensituation durch Witterungseinflüsse = Gebrauchsklasse) muss durch den Planer bzw. Architekten getroffen, begründet und dokumentiert werden. Dies ist nicht Sache des Handwerkers oder Handels!

Wichtig für den ausführenden Handwerker ist allerdings eine optimale Beratung der Bauherren. Die Beratung sollte so umfassend sein, dass der Bauherr am Ende in der Lage ist zu entscheiden, ob er einen Holzschutz möchte oder nicht.

Hinweis: Auch ein unnötig imprägnierter Dachstuhl, der nach der vom Planer zugeordneten Gebrauchsklasse nicht hätte imprägniert sein müssen, kann als Bauschaden bewertet werden.

Weitere Informationen zur neuen DIN 68800 finden Sie im Themenheft zur Holzschutznorm.

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